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Fragen und Antworten

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Sie fragen - wir antworten
 
1. Wie ermittelt sich meine Leibrente?:

Verkehrswert Ihrer Immobilie  -  abzüglich Nutzwert bis Lebensende  -  ergibt den verbleibenden Eigentumswert der dann in Ihre Rente umgewandelt wird
2. Welche Immobilien kommen in Betracht?: Im Prinzip jede Immobilie
3. Ist die Immobilien-Rente für mich geeignet?: Für Immobilienbesitzer (Ehepaare oder Einzelpersonen) zwischen ca. 65 Jahre – 85 Jahre ist es sinnvoll über eine Verrentung der Immobilie nachzudenken, vor allem dann, wenn die gesetzl. Rente  den Lebensstandard nicht aufrecht erhalten
4. Wer bewertet meine Immobilie? Die Immobilie wird anhand eines Gutachtens bewertet. Die Kosten trägt normalerweise der Eigentümer oder nach Vereinbarung
5. Wer zahlt die Vertragskosten? Anfallende Kosten wie Notar, Grunderwerbssteuer etc. trägt der Käufer
6. Wie sind meine Rechte abgesichert? Sowohl im Grundbuch als auch in dem notariellen Kaufvertrag werden die Rechte abgesichert (Wohnrecht, lebenslange Rentenzahlung) sowie alle weiteren getroffenen Vereinbarungen
7. Aufgabe des Wohnrechts – und dann? Bei vorzeitiger Aufgabe des Wohnrechts, sei es durch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit, bleibt die Rentenzahlung wie gehabt, zusätzlich kann für diesen Fall ein zu zahlender Einmalbetrag oder eine erhöhte Rentenzahlung vereinbart werden 
 
Die wichtigsten, immer wieder gestellten Fragen haben wir in einer Kurzfassung beantwortet. Selbstverständlich ist das persönliche Gespräch Grundlage jeder Verhandlung.
Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen und unterbreiten Ihnen Möglichkeiten wie Sie Ihre Immobilie in eine Zusatzrente umwandeln